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Trauung

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihren Bund fürs Leben auch vor Gott zu besiegeln und dass Sie dies in unserer Ev. Dorfkirche tun möchten.

Mit diesem Merkblatt möchten wir einige Hinweise und Informationen zum Ablauf bzw. zur Gestaltung des Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung geben:
Wir möchten Sie damit nicht „verschrecken“, es ist lediglich dazu gedacht, die offenen Fragen zu beantworten.
Und wir sind sehr daran interessiert, dass Ihre Ideen und Wünsche für diesen wichtigen Tag in Ihrem Leben mit den Interessen unserer Kirchengemeinde übereinkommen.

Kosten

Für Brautpaare, die Gemeindeglieder in Vluyn und Neukirchen sind, entstehen keine Kosten.
Für Nicht-Gemeindeglieder (es sei denn: die Eltern sind Gemeindeglieder unserer Gemeinde) erheben wir für die Nutzung unserer Ev. Dorfkirche bzw. für Küsterdienst eine Pauschale in Höhe von 250,-- Euro. Für den Pfarrer und den Organisten ist das Brautpaar zuständig.

Pfarrer/In

Pfarrer/in: In der Regel werden die Trauungen von Ihren Gemeindepfarrern bzw. der Gemeindepfarrerin unserer Kirchengemeinde durchgeführt. Es ist allerdings auch möglich, dass eine andere Pfarrerin / ein anderer Pfarrer die Trauung vornimmt. Bitte nehmen Sie in diesem Falle Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarrer / Ihrer zuständigen Pfarrerin auf.
Ihr Familienstammbuch geben Sie bitte nach der Trauung dem Pfarrer/der Pfarrerin oder aber der Küsterin, damit im Ev. Gemeindeamt die Amtshandlung eingetragen werden kann.

Orgeldienst

Sollten Sie eine Organistin bzw. einen Organisten mitbringen, informieren Sie uns bitte, ansonsten sorgt die Ev. Kirchengemeinde Vluyn für den Orgeldienst.
Liederwünsche sprechen Sie bitte bis spätestens einen Monatvorher mit dem Pfarrer / der Pfarrerin ab. Diese werden sie dann der Organistin bzw. dem Organisten weiterreichen. Es wird häufig danach gefragt, ob der Kirchen-Chor während des Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung singen kann. Diesen Wunsch können wir leider nicht erfüllen. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass ein „Ave-Maria“ in unserer reformierten Gemeinde nicht gesungen wird.

Blumenschmuck

Für das Schmücken der Kirche (Blumengesteck auf dem Abendmahlstisch bzw. Blumenschmuck an den Bänken) ist/sind das Brautpaar, Familienangehörige, Freunde zuständig. Der Termin für die Anlieferung des Blumenschmuckes bzw. für das Ausschmücken wird mindestens eine Woche vorher mit unserer Küsterin (Handy: 0170 / 38130420) abgesprochen. Wir freuen uns, wenn das Blumengesteck der Trauung für den Sonntagsgottesdienst vom Brautpaar gespendet wird.
Die Kirche ist eine Stunde vor und eine halbe Stunde nach dem Gottesdienst geöffnet.

Das Fotografieren

ist beim Ein- und Auszug des Brautpaares erlaubt. Während des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung ist das Filmen bzw. Fotografieren untersagt. Der Gottesdienst steht im Vordergrund und ist nicht mit einer Veranstaltung gleichzusetzen. Es findet sich immer soviel Zeit, die gewünschten Erinnerungsfotos im Anschluss an die Trauung aufzunehmen. Eine Ausnahme bildet das Filmen von der Empore aus mit einer feststehendenKamera. Wenn dies gewünscht wird, treffen Sie bitte rechtzeitig vor der Trauung eine Absprache mit unserer Küsterin oder dem Pfarrer / der Pfarrerin.

Streuen von Blumen oder Reis

In der Kirche bitten wir, keine Blumen bzw. Blütenblätter zu streuen, weil dies zu unschönen Verfärbungen des Natursteinbodens führt. Vor der Kirche können Sie gerne Blumen/-blätter streuen, bitte keine Kunstblumen in der Kirche. Wir bitten darum, darauf zu verzichten, Reis zu werfen. Die Körner bleiben häufig in den Fugen des Kopfsteinpflasters vor der Kirche liegen und locken Ungeziefer an. Außerdem ist es ein Nahrungsmittel.

Kollekten / Sammlung

In jedem Gottesdienst unserer Kirchengemeinde werden Kollekten für diakonische Aufgaben gesammelt. Der Kollektenzweck wird bei Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung gemeinsam vom Brautpaar und dem Pfarrer / der Pfarrerin festgelegt.

Dieses Informations- bzw. Merkblatt wird Ihnen in zweifacher Ausfertigung überreicht mit der Bitte, ein Exemplar unterschrieben an uns zurückzusenden bzw. im Gem. Evang. Gemeindeamt, Vluyner Platz 18, 47506 Neukirchen-Vluyn abzugeben.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

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